Zitat:
Zitat von BananeToWin
Sowit ich weiß hat eine eidesstattliche Erklärung nur Gültigkeit respektive kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen wenn sie vor einer offentlichen Institution abgegeben wird. Sozusagen selbst eine abzugeben und aus juristischer Sicht hinfällig.
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https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__27.html
Natürlich gibt man so eine Erklärung nicht einfach so irgendwo ab.