Zitat:
Zitat von Estebban
Ist am Ende des Tages wohl eine Frage für Juristen - ich sehe das anders, ...
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Massenkontrollen von Wohnungen ohne konkreten Anlass durch Ordnungskräfte gehen selbstverständlich nicht.
Aber derzeit darf die Polizei ja nicht einmal in begründeten Verdachtsfällen eine Wohnung ohne staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, denn eine private Party (siehe Arnes Beispiel der Burschenschaft mit Partykeller, in den 100 Leute passen) ist zwar mittlerweile nach dem infektionsschutzgesetz eine Straftat, aber trotzdem keine Tat, die das Betreten der Wohnung gegen den Willen des inhabers erlaubt, so dass die Tat schwer beweisbar ist.