Zitat:
Zitat von Flunse
Das ist das Problem bei „durchgezogener Linie“ (Schutzstreifen).
Da dies eine Fahrbahnabtrennung ist, liegt beim Passieren kein Überholvorgang vor und somit zunächst keine Abstandsverpflichtung.
|
Weder §5 Abs. 4 noch § 41 StVO liefern Hinweise darauf, dass Fahrbahnmarkierungen sich auf Abstände auswirken. Worauf beziehst Du Dich hierbei, was könnte ich übersehen haben?
Zitat:
Zitat von MattF
Du hast wohl Recht. Hab mich da nochmal schlau gemacht, auch wenn der Autofahrer die Fahrspur wechselt muss er den geforderten Abstand einhalten.
|
Alles andere wäre m. E. auch absurd, da der Mindestabstand ja keine Regel ist, um Autofahrer zu gängeln, sondern auf echter Physik beruht.