Da hast du entweder dem Anwalt nicht ganz zugehört oder ihn falsch wiedergegeben oder er hatte einen schlechten Tag.
Natürlich gibt es das Stichwort "Deliktfähigkeit"
Die Frage, die sich mir haftungsrechtlich aber stellt: haben die Eltern ggfs. die Aufsichtspflicht verletzt? Wie lange war das Kind unbeaufsichtigt draußen? Wie weit von zu Hause war das weg? Usw.
Aber schön zu lesen, dass vergleichsweise wenig passiert ist. Man will sich nicht ausmalen, was hätte passieren können.
Gute Besserung (auch dem Kind unbekannterweise)
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