Zitat:
Zitat von noam
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Interessant, vielen Dank.
Das heißt, Die Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten für alle (was ja auch Sinn macht), bei einem Verstoß kann der Radfahrer aber maximal wegen nicht angepasster Geschwindigkeit (30€, 1 Punkt) o.ä. belangt werden, nicht aber nach dem ""großen" Bußgeldkatalog, weil der nur für Kraftfahrzeuge gilt?
M.