Zitat:
Zitat von Estebban
Rechtlich erlaubt sind eine „angemessene Gebühr“ also stell doch nicht dein solides „etwa“-Halbwissen also juristische Größe hin
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Die Diskussion um die Angemessenheit der Stornogebühr ist langsam ziemlich müßig. Möglich ist eine Bearbeitungsgebühr aber nur, wenn deren Höhe in den AGB vereinbart wurde. Das dürfte bei den wenigsten Veranstaltungen in diesem Jahr der Fall gewesen wäre.