Es gibt definierte Ausnahmen von der Maskenpflicht:
-Naturräume (z.B. Wanderwege und Strände)
-Spaziergänge in der Natur, die allein, mit einem Familienmitglied oder einem Freund/-in erfolgen, solange der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann
-Beim Zusammensein mit dem “Familienkern”
-Beim Sport
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