Zitat:
Zitat von uruman
Ich bin kein KaRi aber genau das , wird fast immer bei Wettkampf Besprechung als nicht erlaubt erwähnt , sobald man Hilfe von außen braucht muss man der Wettkampf verlassen
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Die DTU-Sportordnung (
PDF), §18 Absatz 2, sagt Folgendes:
Zitat:
Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er darf sich keinen Vorteil verschaffen.
In einem Notfall sollte der Teilnehmer seinen Arm heben und nach Hilfe rufen. Nachdem Hilfe vom Rettungspersonal oder durch einen Kampfrichter geleistet wurde, darf der Teilnehmer den Wettkampf nicht fortsetzen.
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PS: Zum ursprünglichen Thema taucht "Nicht berühren der Beckenwand bei der Wende" als Grund für eine Disqualifikation auf (Anhang, Tabelle "Schwimmen"). Weitere Vorgaben hinsichtlich der Berührung werden nicht gemacht.