Zitat:
Zitat von LidlRacer
§5 StVO:
"(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen."
|
Was "ausreichender Raum" ist, darüber gibt es allerdings unterschiedliche Auffassungen.
Aus Sicht des Autofahrers dürfte es aber auch der Ärger verständlich sein, wenn man den Radfahrer endlich - legal - überholt hat, und sich dieser an der Ampel wieder an einem "vorbei drängt", der Autofahrer also, nachdem die Ampel grün ist, aufgrund des Überholverbots wieder hinter dem Radfahrer fest hängt. Wen das noch eine Hauptverkehrsstraße im Berufsverkehr ist....
Bissel Augenmaß und Rücksichtnahme auf beiden Seiten wäre auf jeden Fall besser. Wenn ich als Radfahrer weiß, dass die Autofahrer in den nächsten Kilometer nicht an mir vorbei kommen, muss ich mich auch nicht extra an den Autofahrern vorbei drücken.
M.