Zitat:
Zitat von dasgehtschneller
...
Ich denke es wird mir nicht viel anderes übrig bleiben als das offizielle Beschwerdeformular runterzuladen, Beweise zusammenzustellen und das alles per Post an die zuständige Behörde zu schicken
|
Wir hatten auch mal einen (damals wegen Falschparkens berechtigten) Strafzettel in Wales erhalten, der auf den ersten Blick dubios wirkte, da er seltsam formuliert war und einen deutlichen Rabatt bei schneller Bezahlung versprach.
Ich habe ihn dann aber nach kurzer Online-Recherche bezahlt. Ging damals sogar mit Kreditkarte.
Geldbußen werden in der EU (ab glaube ich 70.-€) auch grenzüberschreitend vollstreckt. Ohne Einspruch und Wahrung deiner Einspruchsfristen dürfte der Bußgeldbescheid mutmaßlich automatisch rechtskräftig werden.