Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE
Zu dem Konzert gehören die Fans der Band, die Täter haben dort nichts verloren, hier gilt auch kein Asyl oder Kriegsflüchtlingsgesetz.
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Ist hierfür (und im Gebäude) die Polizei oder das Sicherheitspersonal des Veranstalters zuständig ?