Zitat:
Zitat von tandem65
Krankengeldbezüge zu kürzen.
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Das ginge bei grober Fahrlässigkeit und nur wenn man sich grob fahrlässig selbst gefährdet hat.
Also andere zu gefährend, wird nicht zu einem Kürzen der eigenen Krankengeldbezüge führen und ob eine Nichtimpfung die ja immer noch freiwillig ist eine grobe Fahrlässigkeit ist, das glaube ich nicht, dass das mal ein Gericht urteilt, zumindest nicht unter der aktuellen Gesetzeslage.