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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Disqualifikation wegen Ausziehen des Neoprenanzuges
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 04.09.2018, 14:51   #13
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Mirko Beitrag anzeigen
...Ein Kumpel von mir musste sich bei einer Langdistanz kurz an einem Boot festhalten nach 1000 Meter schwimmen weil er auch irgendwie kurz Probleme hatte und wurde sofort aus dem Rennen genommen. Das waren bei ihm dann ne sehr kurze erste LD und sehr teure 1000 Meter Schwimmen gewesen. Also seh es positiv
Laut §35.2 ist Festhalten an geeigneten Gegenständen während des Schwimmens ausdrücklich erlaubt.

Zitat:
Dem Teilnehmer ist es zu seiner eigenen Sicherheit erlaubt, sich während des
Schwimmens an geeigneten Stellen festzuhalten. Er darf sich keinen Vorteil
verschaffen.
Wenn dein Kumpel also nur erschöpft war oder/ und mal durchatmen musste, dann war die Disqualifikation nicht von der Sportordnung gedeckt. Natürlich darf das Boot dann nicht aktiv mit Motor oder Rudern angetrieben sein

Anders wäre die Sachlage, wenn es sich um einen Notfall handelte, so dass er mehr Hilfe als nur das Festhalten an einem Boot/SUP oder einer Boje in Anspruch genommen hat. Wenn das Rettungspersonal oder ein Kampfrichter aktiv Hilfe geleistet also bei einem echten Notfall hat, dann darf ein Teilnehmer seinen Wettkampf nicht mehr fortsetzen.
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