Zitat:
Zitat von dr_big
Wenn man z.B. Ausgangs- oder Kontaktbeschränkungen für Nicht-Geimpfte einführen möchte, dann kann ich mir vorstellen, dass Gerichte die Angemessenheit der Maßnahmen auch anhand konkreter Zahlen bewerten wollen. Kann die Politik dann keine Fakten vorlegen, kann es schnell passieren, dass Gerichte die Maßnahmen wieder kippen. Soll heissen, im Prinzip weiss jeder wie es in den Krankenhäusern aussieht, aber wenn es nicht faktisch belegbar ist, dann ist es im rechtlichen Sinne nicht verwertbar.
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Es ging mir bei dem Gedanken auch darum, ob die (wenigen) geimpften Personen auf den Intensivstationen auch tatsächlich geimpft wurden. Ich könnte mir vorstellen, dass da durchaus Falschangaben gemacht werden. Sei es aus Scham oder weil eine Benachteiligung bei der Behandlung befürchtet wird oder was auch immer.
Das soll keinerlei Unterstellung sein, es ist nur so ein Gedanke...ist vielleicht auch Quatsch.