Meiner Meinung nach müssen Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, seit Anfang der Nullerjahre im Gebiet des EU Rechts gekennzeichnet sein.
Jetzt kann es natürlich sein, dass AG1 nicht als Lebensmittel gilt und dies deshalb nicht zutrifft. Keine Ahnung.
Grundsätzlich kann ich mir aber im Jahre 2023 nicht vorstellen, dass irgendetwas, dass zum menschlichen Verzehr bestimmt ist und gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, ohne Kennzeichnung in der EU in Verkehr gebracht werden darf.