Die Hürden die Approbation zu verweigern liegen aber weit niedriger als eine bereits erteilte Approbation in Verbindung mit tatsächlicher Ausübung des Berufs zu widerrufen. Da steht ja sowas wie "Berufsverbot" noch nicht im Raum wenn der Beruf noch gar nicht ausgeübt wird und die Ausbildung andere Betätigungsfelder ermöglicht.
Sofern es keinen strafrechtlichen Eintrag gibt dürfte es aber fraglich sein ob das unbedingt den Behörden bekannt ist und berücksichtigt wird oder sogar werden darf. Von daher mal abwarten was da strafrechtlich noch folgt.
Ob bei den wirklich großen und bekannten Namen auch so konsequent durchgegriffen wird wenn wirklich viel Geld, Image, bekannte große Sponsoren usw.. mit drin hängen ... der Name ist dann doch nicht gerade der den man regelmäßig in den Sportseiten liest.
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