Die Hospitalisierungsinzidenz ist das ein, die andere Metrik des Infektionsschutzgesetzes sind belegten Betten in Intensivstationen (mit Anteil: wegen Covid).
Den Länder ist es freigestellt die jeweiligen Werte festzulegen, wann welche Massnahmen greifen.
NRW denkt „noch nach“, BW als Beispiel konkret hier:
https://www.baden-wuerttemberg.de/fi...e_CoronaVO.pdf
m.