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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Radunfall - Unfallgegner ist aber erst 6 Jahre
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Alt 11.05.2021, 13:26   #6
Schlafschaf
 
Beiträge: n/a
Mal kurz gegoogelt weil ich mir das nicht vorstellen konnte aber es scheint tatsächlich so ein Gesetz zu geben. Das ist ja krass unfair. Ich dachte Eltern haften für ihre Kinder bei sowas.


Zitat:
Hiernach gilt die Deliktunfähigkeit im fließenden Straßenverkehr für Kinder bis zu 10 Jahren: Sie können also für Schäden in diesem Bereich nicht verantwortlich gemacht werden. Und wenn das Kind nicht haftet, muss selbstverständlich auch dessen private Haftpflichtversicherung nicht zahlen.

1. Beispiel: Ein Kind fährt vom Bürgersteig aus mit seinem Roller auf eine querende Straße („rechts vor links“) ohne anzuhalten oder langsamer zu werden. Der herannahende Autofahrer weicht aus und touchiert z. B. ein weiteres Fahrzeug.

In einem solchen Fall ist es sogar so, dass die Haftpflichtversicherung des eigentlich Geschädigten für einen eventuellen Schaden des Kindes aufkommen muss. Wenn ein Kind unter 10 Jahren z. B. aus Unachtsamkeit in ein vorbeifahrendes Fahrzeug läuft und verletzt wird, kann das Kind, vertreten durch seine Eltern, nach geltendem Recht von dem Fahrer des Fahrzeugs und seiner Haftpflichtversicherung Schadensersatz und sogar Schmerzensgeld verlangen.
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