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Thema: Corona Virus
Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 11.01.2021, 17:40   #17795
Hafu
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Matthias75 Beitrag anzeigen
Das Personal, dass man dann einspart, kann man sicher problemlos dazu verwenden, die Handydaten auszuwerten und bei jedem einzelnen Fall nachzuforschen, ob derjenige sich berechtigt oder unberechtigt 15,05 km von seinem Wohnsitz weg bewegt hat.

Und wer sich nicht erwischen lassen will, macht einfach sein Handy aus oder lässt es zu Hause liegen. Oder kommt dann noch die "Handypflicht", dass man ein Handy bei sich führen und eingeschaltet haben muss, mit unregelmäßigen Kontrollanrufen etc.?

M.

Genau diese Gedanken, die du dir in diesem Beitrag machst, sollte ein "Präsident des Bayerschen Gemeindetags" eigentlich in der Lage sein selbständig sich zu machen bevor er einen derartigen Senf irgendeinem Reporter erzählt.

Höchstwahrscheinlich hat Her Brandl die 15km-Regel und vor allem ihre unendlich vielen Ausnahmen, für die sie nicht gilt, selbst nicht verstanden. Neben der erlaubten Fahrt zur Arbeit oder zu Kunden, die gerne auch 100km weit sein darf, sind bei geltender 15km-Regel auch Fahrten zum Physiotherapeuten oder Arzt, Fahrten zu Verwandten, Fahrten zum Einkaufen (z.B Abholen von Möbeln, usw.), Abholen von Haushaltsmitgliedern vom Bahnhof oder Flughafen und hunderte andere Ausnahmen definiert.
Das einzige was bei einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro Woche eindeutig untersagt ist, ist eine Fahrt zum Spazierengehen oder Rodeln von mehr als 15km. Als ob Spazierengehen oder Rodeln zu den Dingen gehört, bei denen man sich Covid-19 holen könnte.

Die 15km -Regel ist ähnlich wie die "Ausgangssperre", die sich die Politik bei der letzten "Verschärfung" beim Wechsel vom "Lockdown light" zum "striktem Lockdown" augedacht hat, ein weiteres Beispiel für sinnlose Symbolpolitik.
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