Die "Unfallflucht" scheidet hier aus einem anderen Grund aus.
Der Radfahrer, der sich beim Bremsen hinlegt, ist natürlich Unfallbeteiligter.
Wenn sich aber der einzige andere Unfallbeteiligte aber entfernt und offensichtlich keine Feststellungsbereitschaft hat, dann muss man natürlich auch weder warten (auf wen denn?) noch die Polizei rufen.
Man muss ja schließlich dem anderen seine Daten nicht aufdrängen sondern nur die Feststellung ermöglichen.
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