Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
War das dann auch dieses "unerlaubte Entfernen vom Unfallort"? Das klang so, daß man immer die Polizei rufen sollte. Der Vorwurf hat mir allerdings die Motivation, die Polizei zu konsultieren bei solchen Anlässen, eher gedämpft, da es so klang, als ob Weiterfahren schlimmer wäre, als die Vorfahrt zu nehmen.
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Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mir das anschaue
https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
ist das prinzipiell strafbar. Die Frage ist wohl eher, ob wirklich Anklage erhoben und eine Verurteilung stattfinden würde.
Es wäre recht eindeutig, dass Du nichts falsch gemacht hast und Nur Geschädigter bist. Wenn das so offensichtlich ist, wird das sicher keine Probleme geben.
Aber andernfalls könnte sich ja auch der Autofahrer rausreden, dass er total überzeugt war, dass Er unschuldig ist, und sich entfernen durfte, weil Du nur ne Schürfwunde hattest.