https://www.nada.de/fileadmin/5_Rech...SV_SP_1716.pdf
Für bemerkenswert halte ich ich die Aussage in einem der Urteile, dass auch von einem Hobbysporler erwartet werden kann, dass er das Regelwerk lesen und sich damit vertraut machen muss. (Seite 9, Absatz 2)
Besonders vor dem Hintergrund, dass die Nada ja neuerdings verstärkt auch im Freizeit- und Amateursport tätig wird, sollte sich das dringend jeder Lizenzinhaber vor Augen halten und für mein Empfinden sollten die Vereine und Verbände weit darüber hinausgehend informieren als sich per Unterschrift auf einer Lizenz bestätigen zu lassen, dass sich ein Athlet "irgendwelchen" Regeln unterwirft, die so umfassend sind, dass man sie selbst bei Interesse kaum vollständig in allen Einzelheiten verstehen wird.