In erster Linie ging es um Angebotsaktionen, die der Konkurrent als nicht erlaubt ansah und dann seinen Anwalt bemühte.
Jubiläumsaktione u.s.w.
Bis ins Detail kenne ich die Abmahnungen bzw. Anzeigen nicht.
Im Fall VW kann kein Konkurrent beweisen, das ihm ein Kunde durch die Manipulation weg patzte. Aber eine Strafe halte ich durchaus für angemessen.
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