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triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum - Einzelnen Beitrag anzeigen - Von Auto übersehen und umgefahren. Schmerzensgeld ?
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Alt 31.07.2020, 21:26   #27
noam
Szenekenner
 
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Registriert seit: 04.04.2010
Ort: Ostfriesland
Beiträge: 5.045
Grundsätzlich gibt es in D bei keinem Unfall eine Anzeigepflicht. Als Unfallbeteiligter kann man sich höchstens des unerlaubten Entfernen vom Unfallort schuldig machen, wenn man bei Feststellungsinteresse (Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche) keine, falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Person oder der Art seiner Beteiligung macht.

Auch ist es entgegen dem Volksglauben nicht Aufgabe der Polizei für die Schadensregulierung oder Schmerzensgeld zu sorgen. Aufgabe der Polizei ist im Rahmen der Unfallaufnahme begangene Straftaten wie Ordnungswidrigkeiten festzustellen und ein beweissicheres Straf- bzw. OwiVerfahren zu gewährleisten. Dennoch MUSS die Polizei erst tätig werden, wenn sie Kenntnis von Tatsachen bekommt, die hinreichend einen Verdacht für das vorliegen einer Straftat begründet. Haben die Unfallbeteiligten kein Interesse an einer Strafverfolgung sind sie nicht gezwungen die Polizei zu verständigen.

(Nehmen wir mal an, Fahranfänger F macht einen dummen Fehler und es kommt zum Unfall bei dem Radfahrer R stürzt und sich leicht verletzt. Nun rufen sie die Polizei und obwohl der Radfahrer ja nun nur seinen Schaden ersetzt haben will, welcher völlig losgelöst von den polizeilichen Ermittlungen im Zweifel in einer Zivilklage vor Gericht beschieden wird, wird gegen F ein Strafverfahren aufgrund fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Blöde Nebenfolge ist ein Eintrag in Flensburg und eine teure Nachschulung.)


Natürlich wollen RA und Versicherungen, dass ein Verkehrsunfall durch die Polizei aufgenommen wird, da diese dann erheblich weniger Arbeit haben, da sie eben nicht selber arbeiten müssen, sondern einfach auf die Akte der Polizei verweisen. Das Schadensersatzrecht ist aber gänzlich losgelöst vom strafverfahrensrecht und kommt teilweise auch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Zur Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Interessen reicht im Zweifel bei klarem Unfallhergang ein Personalienaustausch und eine Dokumentation des Unfallorts (Fotos).



Und zu den ganzen Märchen, was die polizei alles macht am Unfallort: Da lasst euch mal keinen Bären aufbinden. Bei klarem Unfallhergang bei leicht verletzter Person wird kein Hexentanz veranstaltet.
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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