Zitat:
Zitat von matwot
Bei allen anderen Wettkämpfen darf trotz Startpass im Grundsatz auch für andere Vereine, Gruppen oder unter sonstigen Bezeichnungen gestartet werden. Aber: Dann muss eine Tageslizenz gezogen werden, da der Startpass eben nur für den dort verzeichneten Verein gilt. (Wer A sagt ...)
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Wer es nachlesen möchte: § 18 SpO
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Nicht falsch verstehen, ich sehe das auch so, dass bei Nutzung des Startpasses auch der Verein des Startpasses für die Anmeldung genannt werden soll und müsste.
in der DTU-Sportordnung: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte)
Zitat:
18.3 Der Erwerb eines DTU-Startpasses setzt entweder die Mitgliedschaft in einem Verein voraus, der einem Triathlon-Landesverband der DTU angeschlossen ist oder in einer Organisation, die außerordentliches Mitglied der DTU ist.
18.4 Der Athlet darf bei Meisterschaften nur für den Verein starten, der auf dem beantragten DTU-Startpass benannt ist
18.7. Der DTU-Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle/Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.
18.8 Die näheren Einzelheiten zum DTU-Startpass sind in den Startpassbedingungen der DTU geregelt.
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in den Startpassbedingungen der DTU: (gekürzt auf die mMn. relevanten Punkte)
Zitat:
§2 Vorlage Startpass
Der DTU-Startpass muss als Original bei allen Veranstaltungen unaufgefordert bei der Startpasskontrolle / Startunterlagenausgabe vorgezeigt werden.
§4 Beantragung DTU-Startpass
Der DTU-Startpass muss vom Antragsteller in schriftlicher Form beantragt werden. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein.
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Aber wo genau steht das, dass der vorgelegte Startpass nur für den verzeichneten Verein gilt, ausserhalb von Meisterschaften??