Zitat:
Zitat von Matthias75
Ich lege die allgemeine Rücksichtnahme, die in §1 der StVO gefordert wird, so aus, dass ich auch versuche, andere nicht unnötig zu behindern.
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Die Frage ist doch, was "unnötig" bedeutet. Was ist an der Wochenendausfahrt des Autofahrers so viel "nötiger" als an der Ausfahrt der Radfahrer?
Keine Frage, wenn ich damit rechnen kann, daß alle 30 Minuten mal ein Auto vorbeifahren wird, dann lass ich das natürlich vorbei. Aber wenn die Straße voll von Autos ist, wird auch der Traktor nicht an jeder Haltebucht ausweichen.
Ich will hier sicher keine "Kampfradler" ranzüchten aber ich bin auch nicht bereit meine Fahrt mit dem Rad als per se unwichtiger zu definieren als die mit einem Auto. Wenn ich mit dem Rad zur Arbeit unterwegs bin, und im Berufsverkehr die Autos nicht überholen können, sehe ich keinen Grund auszuweichen oder ein Risiko einzugehen, um den Autos Platz zu machen!