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Thema: Corona Virus
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Alt 06.12.2021, 08:35   #28369
trithos
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Registriert seit: 13.07.2014
Ort: neue Kloster- und Burgstadt bei Wien
Beiträge: 1.403
Zitat:
Zitat von noam Beitrag anzeigen

Die Anordnung von Erzwingungshaft ist in Deutschland in den §§ 96 ff. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) geregelt. Die Vollstreckung richtet sich nach den §§ 451 ff. der Strafprozessordnung (StPO). Die Haft ist keine Strafe für die begangene Ordnungswidrigkeit, sondern stellt ein Beugemittel dar. Es gibt drei Gründe für die Verhängung von Erzwingungshaft.

Das Gericht kann erstens Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann. In diesem Falle wird die Haft auch als Ordnungshaft bezeichnet. Im Bußgeldbescheid muss er auf die Möglichkeit der Erzwingungshaft hingewiesen worden sein. Die Dauer der Haft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung zusammengefasster Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. Sie wird unter Berücksichtigung des zu zahlenden Geldbetrages nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, sondern nur abgekürzt werden.



Vielleicht gibt es in Österreich ein vergleichbares Rechtskonstrukt.
Ja gibt es grundsätzlich. Nicht ganz gleich, aber ähnlich. Da hast Du Recht und entschuldige bitte, dass ich hier vielleicht ungenau formuliert habe. Ich habe mich auf die in vorhergehenden Postings erwähnte Durchsetzung der Impfpflicht durch Beugehaft bezogen. Dafür ist eben keine Beugehaft vorgesehen, steht auch nicht im Entwurf und wäre aus von mir erwähnten Gründen politisch nicht durchsetzbar. Von drohender Beugehaft reden also nur Maßnahmenkritiker, um die Stimmung weiter aufzuheizen.
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