Zitat:
Zitat von noam
Es ist denke schon etwas anderes, wenn Querdenker eine Auflage nicht befolgen, oder wenn sich der bekannt gewalttätige schwarze Block vermummt. Bei letzterem ist es ja nun erfahrungsgemäß die Vorbereitung zur Begehung von Straftaten bzw. dem Unmöglichmachen deren Verfolgung durch Bildaufzeichnungen. Ergo habe ich als Exekutivorgan gar keine Option als die Versammlung anzuhalten bis die Vermummung abgelegt wird, sich als Versammlung von den Vermummten (auch räumlich) distanziert wird oder wenn dies nicht passiert eben die Versammlung aufzulösen, da mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen ist, dass aus diesem Block Verbrechen (also Straftaten die mit mindestens einem Jahr Freiheitsstraße geahndet werden) wie schwerer Landfriedensbruch oder Vergehen wie einfacher Landfriedensbruch oder Verstöße gegen Sprengstoffverordnungen oder auch nur Beleidigungen und Körperverletzungen begangen werden. TL;DR also lasse ich die vermummt laufen und es passiert nichts: Glück gehabt -> passiert doch was: hab ich ein großes Problem, weil die Straftäter die Demo als Schutzschild und Rückzugsraum nutzen. Es geht letztendlich darum, den Demonstranten ihr Recht auf friedliche Demo ohne Waffen zu ermöglichen. Dazu zählt der schwarze Block eben nicht.
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Wenn die hier schon mal diskutierte Studie über Infektionen als Folge von Querdenker-Demos nur halbwegs valide ist, grenzt das schon verharmlosende "eine Auflage nicht befolgen" an Massenmord.
https://www.br.de/nachrichten/wissen...fuehrt,SOihCh0