Zitat:
Zitat von Hafu
Wenn man an einem Verkehrsunfall beteiligt ist, egal ob man Schuld oder nicht Schuld hat, dann darf man sich vom Unfallort nicht entfernen und ist verpflichtet, seine Personalien den Unfallbeteiligten (und falls die Poizei hinzugezogen wird, auch dieser gegenüber) zu offenbaren.
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Nun ja… ob wir beide als Kenner des französischen Rechts durchgehen, sei dahingestellt- ich bin es jedenfalls nicht. Meine Vermutung ist aber, dass es bei einem eventuellen Prozess in diesem Fall auch um die Frage gehen würde, ob sowas als Verkehrsunfall durchgeht und entsprechende Regeln überhaupt anwendbar sind. Immerhin handelt es sich um eine Sportveranstaltung auf abgesperrten Strassen, bei der die Strassenverkehrsordnung explizit nicht gilt.
In D wäre sicher nicht anwendbar: „Eine Strafbarkeit gem. § 142 Abs. 1 setzt ebenso wie eine solche nach Abs. 2 zunächst voraus, dass sich ein Unfall im öffentlichen Straßenverkehr ereignet hat und der Täter Unfallbeteiligter ist.“ (Zitat aus Deinem Link)
Aber ist sowieso müssig- die französische Justiz wird irgendwann zu einem Urteil kommen. Also warten wir ab.