Die in der Regel einzuhaltende StVO lässt das Befahren der Gegenfahrbahn zu, es gibt zunächst in der Sportordnung keine Passage, die das verbietet und damit ist es zunächst erlaubt. Warum auch nicht?
Aus Sicherheitsgründen oder auf Grund behördlicher Anordnungen kann es in bestimmten Wettkämpfen oder auf bestimmten Streckenabschnitten verboten werden. Das muss aber explizit bekanntgegeben werden.
Alles andere halte ich für Meinung und Ansicht, mehr nicht. Sanktioniert wird der Verstoß gegen eine Regel und nicht wegen der Meinung, dass das nicht erlaubt sei.
Ich bin aber immer dafür, sich als Veranstalter (oder auch EL, TD) zunächst an die aufgestellten Regeln zu halten und diese erst zu erweitern/verschärfen, wenn es eine echte Notwendigkeit dafür gibt.
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Die meisten Radwegbeschilderungen wurden von Aliens erschaffen.
Sie wollen erforschen, wie Menschen in absurden Situationen reagieren.
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