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Zitat von merz
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Na - ja. Ja, erstens ging es in dem Thread ja um Genbehandlung pränatal. Sprich es wurden genmanipulierte Zwillinge im Reagenzglas produziert in China, die gegen den AIDS-Virus immun sein sollen, wenn ich mich recht entsinne. Zweitens soll ja Gendoping schon seit längerem praktiziert werden. Wenn also Gendoping gemacht wird, warum dann nicht auch "Doping" unter wirklich Kranken? Ich vermute, so will man die Ethik-Kommission weich machen.
Wenn wir wirklich menschliche Mutanten und Zombies züchten müssen, oder auch Chimären, wie es die irren Chinesen gemacht haben, dann braucht man sich nicht wundern, wenn das Militär über geeignete Gegenmaßnahmen verfügt. Man könnte auch schmerzunempfindliche Soldatengenerationen in China züchten. Nur mal so zum Beispiel.
https://www.youtube.com/watch?v=qhvuBT1Mvz0 Das Video ist im Netz verschwunden, nur noch bei Scobel auffindbar. Daher hier mit Anmoderation durch Herrn Scobel. Da hat die Zensur wohl geschlampert. Sagen wir so, wenn die Wissenschaftler am Genom rumschrauben, dann bin ich dafür, das wir autonome Killer brauchen (siehe Video). Und dann kann ja auch mal ein kleiner "Unfall" passieren. Siehe die Stelle in dem Video, wo die Drohnen die Typen in dem Hörsaal abmurksen. Ein paar von den Dingern machen sich - wie von Zauberhand - selbständig und löschen den Professor mit samt seiner Hörerschaft aus. Meine Liebingsstelle.
Ernsthaft, ein moralisches Dilemma. Und zum Glück nur ein Einzelfall. Alles Gute der Patientin. Darf ein Mann in die Apotheke einbrechen um die Medikamente, die seiner kranken Frau das Leben retten, die er sich aber nicht leisten kann, zu stehlen? Wäre also Einbruchdiebstahl wegen der Krankheit der Frau zu rechtfertigen? Usw.
Wie gesagt, der Ethikrat steht seither, seit dem irren Chinesen, unter Druck. Vgl. Reaktion
https://www.ethikrat.org/themen/medi...iche-keimbahn/
und hier die
Folgen, ein 280 Seiten langes Papier, eine Stellungnahme, hier in voller Länge, vom Mai 2019 (Hervorhebungen durch mich)
https://www.ethikrat.org/fileadmin/P...e-keimbahn.pdf
Daraus:
Schlussfolgerung
Mit Blick auf den rechtlichen Rahmen ist damit festzuhalten, dass weder auf der internationalen noch auf der supranationalen Ebene oder in Deutschland selbst eine eindeutige und umfassende Regulierung existiert. Sollte sich die Keimbahnintervention – zumindest in bestimmten Szenarien – als moralisch vertretbares und wissenschaftlich sinnvolles Verfahrenerweisen, bedürfte es deshalb einer entsprechenden Anpassung beziehungsweise Klarstellung der rechtlichen Standards.
Daher operieren die Regensburger Ärzte in der rechtlichen Grauzone, bestenfalls, imho.
denn (ebenso aus der Stellungnahme):
Zusammenfassung
Unter der Voraussetzung, dass eine ausreichend wirksame und risikoarme Technik verfügbar und unter ethisch gerechtfertigten Forschungsbedingungen zur Anwendungsreife gelangt ist, bleibt die ethische Beurteilung einer Keimbahnintervention bei einer genetisch multifaktoriell bedingten Erkrankung unentschieden:
Einerseits ergeben sich aus der Menschenwürde oder der Gerechtigkeit beziehungsweise Solidarität keine zwingenden Gründe für ein kategorisches Verbot der Keimbahnintervention, so dass sie jedenfalls grundsätzlich erlaubt erscheint. Gründe der Schädigungsvermeidung beziehungsweise Wohltätigkeit und nicht zuletzt der Freiheit sprechen sogar eher für ein Gebot, in geeigneten Einzelfällen zum Wohl der Betroffenen Erkrankungsrisiken auch im Modus von Keimbahninterventionen zu reduzieren. Andererseits sprechen bestimmte Gründe der Menschenwürde, der Natürlichkeit sowie der Gerechtigkeit und Solidarität dafür, Keimbahninterventionen zwecks Reduzierung des Erkrankungsrisikos nicht zu empfehlen. Das genetische Erkrankungsrisiko ist multifaktoriell. Zu dessen signifikanter Reduktion müsste ein erheblicher Aufwand mit allenfalls bedingten Erfolgsaussichten betrieben und müssten Keimbahneingriffe unter Umständen an einer Mehrzahl von Allelen erfolgreich durchgeführt werden. Angesichts begrenzter Ressourcen ginge dieser Aufwand womöglich zu Lasten anderer Möglichkeiten der wirksamen Reduktion von Risiken fürdemenzielle Erkrankungen. Zudem muss im Interesse aller potenziell an einer multifaktoriell bedingten Erkrankung leidenden Menschen die untergründige Suggestion vermiedenwerden, das Risiko einer solchen Erkrankung könne über Keimbahninterventionen auf nahezu null verringert werden. Ob die Abwendung solcher Gefahren zuletzt sogar ein bedingtes Verbot von Keimbahninterventionen für diese Fallgruppe rechtfertigen kann, bleibt auch im Deutschen Ethikrat umstritten.
Und dann auf der letzten Seite:
Grundsätzlich gilt, dass je weniger ein offenkundig medizinischer Bedarf besteht, desto strengere Anforderungen an die Sicherheit, Wirksamkeit und folglich an die Unbedenklichkeit von Keimbahneingriffen bestehen müssen. Ob vertretbare Mindeststandards für jegliche Anwendung überhaupt jemals
erfüllt werden können, lässt sich beim derzeitigen Stand der Technikentwicklung kaum abschätzen und in vieler Hinsichtbezweifeln. Selbst wenn man dann Keimbahneingriffe fürgrundsätzlich ethisch legitim hält, wäre jedenfalls für Pionieranwendungen zu fordern, dass die damit verbundenen Risiken
und Unsicherheiten nur zur Prävention schwerer Krankheiten ohne Behandlungsalternativen in Kauf genommen werden dürften.Sollten solche Pionieranwendungen erfolgreich und dieweitere Technikentwicklung vielversprechend sein, ist mit Forderungen nach einer Ausweitung auf Behandlungsoptionen zu rechnen, die weniger schwere Krankheiten, die bloße Reduktion von Krankheitsrisiken, und schließlich Enhancements umfassen. Diese Entwicklungen mögen nie eintreffen. Doch für den Fall, dass sie Realität werden sollten, hält der Deutsche Ethikrat den in dieser Stellungnahme vorgezeichneten Weg einer sorgfältigen Chancen-Risiken-Abwägung, die sich an den skizzierten Orientierungsmaßstäben ausrichtet, für unerlässlich.
Ich denke, daß hier in dem Fall im Rahmen von Einzelfalldiagnostik grünes Licht gegeben wurde, um:
1. ) der Frau zu helfen (auch im Sinne der Ressourcenschonung / Blutkonserven),
2. ) sich gewisse Wissenschaftler auf dem Zitationsindex nach oben befördern wollen und
3. ) der Ethikrat bewusst "go" in diesem Einzelfall gegeben hat, um die öffentliche Diskussion anzuregen.
4.) Warum nun in Bayern? Keine Ahnung. Offensichtlich weißt Du, m., mehr.
LG,
M.