Zu allererst, Gute Besserung! Zur Schadensregulierung kann ich nicht sonderlich viel beitragen. Da haben sich hier andere bereits zu Wort gemeldet, die mehr Wissen mitbringen.
Strafrechtlich hat so ein Verkehrsunfall mit Verletzten (und Fremdeinwirkung, sprich Verursacher selbst ist nicht der Verletzte) immer den Anfangsverdacht einer fahrlässigen Körperverletzung.
Bei dem genannten Beispiel hat das Kind durch sein Fehlverhalten dich verletzt. Das Verfahren wird idr durch die Staatsanwaltschaft eingestellt.
Ob man dir eine Sorgfaltspflichtverletzung im Sinne der StVG vorwerfen kann (jederzeit bremsbereit etc) weiß ich nicht. Bei einem Unfall Kind vs Auto werden die Verfahren nahezu immer eingeleitet. Also unmöglich ist das nicht. Allerdings hätte dich der Polizist entsprechend belehrt (belehren müssen).
Vll solltest du auf der Dienststelle mal anrufen und nachfragen. Nicht das es zu einem bösen Erwachen kommt und du noch strafrechtlich Konsequenzen fürchten musst.
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Geändert von Lebemann (11.05.2021 um 20:53 Uhr).
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