Zitat:
Zitat von Helmut S
Guten Morgen!
Meine Intention war nicht den Einzelfallthread aufzuwärmen....
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Du hast schon Recht - von einem (ich nenne das mal so) "rechtsphilosophischen" Standpunkt aus. Allerdings gebe ich von einem (auch diesen Begriff führe ich jetzt einfach ein) "rechtspraktischen" Standpunkt aus auch Hafu Recht.
Das Rechtssystem kennt unterschiedlich hohe Beweisanforderungen. Strafrechtlich wird man nur verurteilt, wenn die Schuld zweifelsfrei feststeht (zweifelsfrei auch wieder als Rechtsbegriff, persönlich darf ich natürlich weiter zweifeln). Im Privatrecht kann ich bei weit geringerer "Beweisqualität" zu Schadenersatz verdonnert werden. Das wohl berühmteste Beispiel dafür ist O.J.Simpson. Strafrechtlich vom Mordvorwurf freigesprochen. Zivilrechtlich zu 33,5 Mio Dollar Schadensersatz an die Hinterbliebenen seiner getöteten Ex-Frau verurteilt. Gerade in diesem Fall darf ich wohl als Privatmensch durchaus vermuten, dass Simpson seine Ex getötet hat. Als Institution des Rechtsstaates aber halt nicht. Und ich darf Simpson daher auch nicht als Mörder bezeichnen - eh klar.
Und das ist doch der springende Punkt in der Dopingdiskussion: auf Grund verschiedener Indizien kann man privat und daher auch in diesem Rahmen durchaus Vermutungen und Spekulationen anstellen. Dann kriegt man aber immer die "Unschuldsvermutungskeule" drüber gezogen. Das ist meiner Meinung nach nicht angemessen.
Wenn ich natürlich öffentlich (also beispielsweise in diesem Forum) behaupten würde, xy hat gedopt, bin ich dran und kann auch strafrechtlich belangt werden, wenn ich es nicht beweisen kann. Aber ich darf natürlich in diesem Rahmen die Frage aufwerfen, welche Erklärungen es für eine ungewöhnliche Leistung gibt.
Aber das hast Du ja ohnehin auch geschrieben. Da sind wir uns also offenbar eh einig. Ich wollte nur Deine "rechtsphilosophischen" Überlegungen ein bisschen auf die Diskussionspraxis herunterbrechen.