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Alt 04.04.2020, 09:39   #6
Estebban
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Zitat von Steff1702 Beitrag anzeigen
Ist das überhaupt rechtens oder wird hier versucht mit der Unwissenheit der Teilnehmer Gebühren einzubehalten?
Nachträglich AGBs ändern ist per se rechtens. Du bist halt nicht verpflichtet es zu unterschreiben, bzw musst mindestens die Möglichkeit haben, dem zu widersprechen. Dann gelten entweder die ursprünglichen AGBs oder der Veranstalter kündigt den Vertrag mit dir - dann muss er dir die Kohle zurückerstatten.

Ich finds nen ziemlich miesen Versuch, sich da rechtlich abzusichern. Zumal nicht mal offen kommuniziert wird, dass es einzig darum geht, bei höherer Gewalt die Kohle zu behalten.
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