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Alt 09.01.2014, 18:23   #7
tomerswayler
Szenekenner
 
Registriert seit: 29.09.2007
Beiträge: 885
Das widerum ist auch ziemlich krass, find ich.

Aus dem SZ Artikel:
"Die Petition hatte dem Verfasser eine Strafanzeige wegen Verunglimpfung einer bestimmten Personengruppe und Volksverhetzung eingetragen - inzwischen ist diese aber wieder vom Tisch, wie die Stuttgarter Zeitung meldet. Die Prüfung habe ergeben, dass die Äußerungen von der Meinungsfreiheit umfasst seien, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen dem Blatt.

Anhängig soll demnach jedoch noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Regierungspräsidium Karlsruhe sein. Die Beschwerdeführer werfen dem Initiator der Petition - einem Lehrer - vor, er verbreite falsche Inhalte und verstoße gegen das Mäßigungsgebot der Beamten, schreibt die Stuttgarter Zeitung. Fraglich sei auch, ob er die Loyalität zu seinem Dienstherrn wahre. Nun werde geprüft, ob ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden solle, sagte der Sprecher des Regierungspräsidiums dem Bericht zufolge."
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