Moin,
Zitat:
Zitat von FinP
Strafen verhängen und Sachverhalte dem Entscheider zur Kenntnis geben ist aber ein großer Unterschied.
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ja natürlich. Es ging mir nicht darum, dieses "Sachverhalte dem Entscheider zur Kenntnis zu bringen" zu verurteilen. Obwohl ich zumindestes drullse so verstanden habe, dass er seine Handlungsweise nicht ganz unkritisch gesehen hat.
Es ging mir darum, an dem Beispiel "es hat noch keine Drafting Strafen aufgrund von Zeugenaussagen gegeben" klar zu machen wer alleine das Recht hat, über die Verhängung von Strafen zu entscheiden, und diese dann auch durchzusetzen.
Wie wichtig dieser Grundsatz ist, zeigt IMHO die Nichtanwendung des Videobeweises. Selbst wenn die Sache eigentlich sonnenklar ist, und es Millionen Zeugen gibt, wird er nicht angewandt. Nur deshalb habe ich das mit in die Diskussion gebracht.
Viele Grüße,
Christian