Zitat:
Zitat von LidlRacer
Falls Du auf PT1 anspielst:
Dem Gastgeber in dessen Haus ans Bein zu pinkeln hat wenig bis nichts mit Meinungsfreiheit zu tun.
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Auf die Idee, das mit "Meinungsfreiheit" in Verbindung zu bringen, bin ich nicht gekommen. Schließlich kann Arne niemanden einsperren, dessen Aussagen ihm nicht in den Kram passen.
Ich meinte z.B. § 130 StGB und dass man für das Äußern einer - zugegebenermaßen dämlichen - Meinung für ein paar Jahre im Knast landen kann. Das widerspricht meinem Freiheitsbegriff.