Zitat:
Zitat von chris.fall
Was die eigentliche Frage dieses Threads anbelangt: Selbst Schwerstkriminelle heißen in der Berichterstattung nur "Horst S." und Bilder dürfen nicht veröffentlicht werden.
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Zwar etwas offtopic aber:
Gibt es dann dafür eine einheitliche Regelung? Mir ist in letzter Zeit immer wieder aufgefallen, dass in Zeitung X / Fernsehsendung X von "Horst S." die Rede war und nur ein verpixeltes Bild oder ein Bild mit Balken zu sehen war und Zeitung Y / Fernsehsendung Y berichtete mit vollem Namen und richtigem Bild.