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Zitat von qbz
Damit, dass die Entscheidung so kurz Online gestellt wird, kommt die DTU eindeutig der Veröffentlichungsforderung der NADA nicht nach. Vor den Internetzeiten bedeutete Veröffentlichung schriftliche Publikation z.B. in einem Verbandsorgan oder schriftliche Pressemitteilung, so dass die Begründung der Entscheidung aufbewahrt, archiviert und anderswo zitiert werden konnte (es heisst in dem NADA-Text ja nicht explizit: Online-Publikation, weshalb auch keine Zeitangabe notwendig ist. Die Entscheidung sollte für andere wie jede andere Veröffentlichung auch natürlich zitierbar sein und bleiben.)
Vermutlich fürchtet der Verband negativen Schaden für den Sport, schadet aber durch diese minimale Transparenz in meinen Augen sich selbst bei seinen Antidopingbemühungen.
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Das war gestern bei der DTU. Heute steht die Entscheidung wieder Online. Danke.
"Bekanntmachungen vom 12.12.2013
Die Deutsche Triathlon Union gibt bekannt, dass bei
Herrn Markus Hilsheimer
am 8.6.2013 bei einer Wettkampfkontrolle ein von der Norm abweichendes Analyseergebnis (Testosteron/ Epitestosteron, nicht-spezifische Substanz gemäß Art 4.2.2 NADA-Code i.V.m. der Verbotsliste der WADA, Klasse S1 (endogene AAS)) vorlag und die exogene Herkunft nachgewiesen wurde.
Wegen Verstoßes gegen § 1 DTU – ADC i.V.m. Art. 2.1 des NADC wird Herr Hilsheimer mit einer Trainings- und Wettbewerbssperre gemäß § 8.1. ADC der DTU i.V.m. Artikel 10.2. NADC von zwei Jahren, beginnend mit dem 15.07.2013, belegt."
siehe:
http://www.dtu-info.de/anti-doping.html