Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Das ist eine Soll-Regel; es wird nicht festgelegt, wie lange eine solche Meldung öffentlich bleiben muss:
Spätestens zwanzig (20) Tage, nachdem die Entscheidung ergangen ist, dass ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestim- mungen vorliegt oder gegen die Entscheidung des Diszip- linarorgans kein Rechtsmittel mehr eingelegt werden kann, soll die für das Ergebnismanagement zuständige Anti-Doping-Organisation die Entscheidung Veröffentli- chen und dabei insbesondere Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des Ath- leten oder der anderen Person, der/die den Verstoß began- gen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie zu den Konsequenzen machen. Art. 14.3.2 NADA-Code
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Aber eine Veröffentlichungsdauer von nur wenigen Stunden (was die Art der verbotenen Substanz anbelangt) entspricht nun nicht unbedingt dem Geiste des NADA-Codes...