Zitat:
Zitat von gollrich
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Der Mann hat womöglich gedopt, was wie steht hier noch nicht fest, trotzdem veurteilst du ihn bereits.
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Der Mann hat nicht "womöglich" gedopt, sondern er ist wegen Doping rechtskräftig verurteilt und hat damit mit der absoluten Sicherheit, die unser aktuelles Rechtssystem hergibt, gedopt! Das Erteilen einer Sperre steht ganz am Ende eines monatelangen Sportrechtsverfahren.
Vorher hat der Beschuldigte die Möglichkeit, sich im Detail zu den bei ihm aufgefundenen verbotenen Substanzen zu erklären, er hat die Möglichkeit, Atteste nachzureichen, die Antidopingkommission tagt mehrmals und muss sich mit dem Fall befassen, der Beschuldigte hat die Möglichkeit in seinem Beisein oder dem seines Rechtbeistandes die B-Probe öffnen und untersuchen zu lassen und erst dann, wenn sich keine entlastenden Umstände finden, die Zweifel an der Schuld des Angeklagten nähren, kommt es zu einer (in diesem Fall gemessen am damaligen Code maximalen) Sperre und der Veröffentlichung des Namens auf der Webpräsenz des Sportverbandes.