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Alt 17.12.2013, 22:28   #2
sybenwurz
triathlon-szene.de Autor
 
Benutzerbild von sybenwurz
 
Registriert seit: 05.01.2007
Ort: Puy la Clavette
Beiträge: 38.395
Zitat:
Zitat von JENS-KLEVE Beitrag anzeigen
... könnendie einfach für Apple-Geräte die Gewährleistung auf 12 Monate reduzieren???
Im Prinzip 'nein'.
Daher heisst es auch Gewährleistungspflicht.
Die ist gesetzlich so vorgeschrieben.
Allerdings gibts nach 6Monaten ne Beweislastumkehr, dh. nimmer die müssten nachweisen, dass kein Mangel von Anfang an eingebaut war, sondern du müsstest nachweisen, dass der Mangel von denen verbockt war.
Das wird schwerfallen, denn alles, was du im Internet liest, wirst du zu ner Beweisführung schwerlich verwenden können und dasses mit Kulanz nedd sehr weit her zu sein schaeint, kannste ja den Garantiebedingungen entnehmen...
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Living people eat dead mushrooms, living mushrooms eat dead people.
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