Ich bin zwar kein Kampfrichter, aber da man sein Rad eigenhändig in der Wechselzone wieder an seinen Platz stellen muss (Sportordnung I.1.h), gehe ich davon aus, dass man es nicht am Straßenrand liegen lassen kann.
Beim Schieben des Rades darauf achten, die StVO einzuhalten, dann müßte es in Ordnung gehen...
Laut StVo sind am Rad natürlich auch Reflektoren und eine (Batteriebetriebene) Beleuchtungsvorrichtung angebracht, denn wenn die Polizei dich deswegen anhält ist laut Sportordnung das Ganze wie ein Regelverstoß zu handhaben...
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