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Die Diskussion um Abschreckung durch Strafverschärfung wird doch regelmäßig bei "Todesstrafe für Kinderschänder" geführt.
Ich meine mich zu erinnern, dass der Konsens aller Studien darauf hinausläuft, dass ein höheres Strafmaß den Täter nicht abschreckt, da der Täter davon ausgeht, nicht erwischt zu werden.
Eine Analogie zur Dopingproblematik ist hier in so fern gegeben, als das ein Doper doch offensichtlich aus verschiedenen Gründen ein sehr geringes Entdeckungsrisiko hat.
Abschreckung würde man erreichen bei der Erhöhung des Entdeckungsrisikos, nur müsste man hier auch wirklich wollen und das kostet Geld bzw Recourcen. Und hier sind wir wieder beim Zuschnellfahren in der Schweiz. Jedes Kind in Deutschland weiß, dass der gemeine schweizer Polizist mit seiner Laserpistole nur auf den armen deutschen Touristen wartet und dann auch noch empfindliche Strafen in Aussicht stehen. Ergo hält sich selbst der größte deutsche Verkehrsrüpel in der Schweiz an die Verkehrsregeln. In Deutschland ist das Entdeckungsrisiko für Verkehrssünder verdammt gering (wenn ich mir unsre Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung so anschaue und die theoretisch möglichen Möglichkeiten, wenn man entsprechende Recourcen hätte).
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Auf dem Weg vom “steifen Stück” zum geschmeidigen Leopard
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