Es ist ja nicht nur der Besitz von Drogen oder Aufputschmitteln verboten:
§6a Arzneimittelgesetz:
2a) Es ist verboten, Arzneimittel oder Wirkstoffe, die im Anhang zu diesem Gesetz genannte Stoffe sind oder enthalten, in nicht geringer Menge zu Dopingzwecken im Sport zu erwerben oder zu besitzen, sofern das Doping bei Menschen erfolgen soll.
Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/amg_1976/__6a.html
hat aber ja alles nur am Rande mit Michi Weiss zu tun.