Zitat:
Zitat von noam
Der größte Fortschritt mit der Strafbarkeit des Dopings, wäre die Rechtmäßigkeit ordentlicher Ermittlungen von ordentlichen Ermittlungsbehörden.
Plötzlich hat man dann auch die Möglichkeit, Maßnahmen der Strafverfolgung einzusetzen, die den Dopingermittlern zumindest in Deutschland zumaist verwährt bleiben.
Nur kommen wir hier schon zum nächsten Problem. Um zB Telefonüberwachung (wozu auch die Überwachung des Internetaccounts gehört) angeordnet zu bekommen, muss die Strafbarkeit des Dopingvergehens gewaltig hoch aufgehängt werden, da dieser Eingriff in die Persönlichkeitsrechte doch sehr stark geschützt wird und nicht bei wagem Verdacht erlaubt wird.
Und dann kommen wir wieder in eine Misere der Ermittlungsbehörden. Wer soll gegen Sportler ermitteln? Der ausgebildete Schutzmann ohne Spezialkonntnisse oder der seine Kenntnisse über Doping in einem 2 wöchigen Lehrgang erhält? Man darf nicht davon ausgehen, dass mit dem Erlassen eines Gesetzes plötzlich alles besser wird.
|
Man verstößt durch "Doping" in Deutschland gegen eine Reihe Gesetze, wenn auch nicht gegen ein spezielles Dopinggesetz. Aber im Rahmen des Arzeimittelgesetzes, Abgabe und Beschaffung verschreibungspflichtiger Medikamente, Drogenhandel (bzgl. Aufputschmitteln) etc gäbe es eine Reihe von Sachverhalten wo man in jedem Fall strafrechtlich tätig werden könnte. Bleibt eher die Frage, warum das nicht getan wird.