Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Meine Absicht war es, klarzustellen, dass bei einer rechtlichen Bewertung auch die Rechte des Dopers mit einfließen,
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Das ist auch gut so.
Aber auch für die Rechte des Dopers gilt:
Sie unterliegen einem Wandel der Meinung einer Gesellschaft und damit der der darauffolgenden Rechtsauffassung.
Siehe z. B. das Thema der Sicherungsverwahrung.
Daß diese im letzten Jahrzehnt so stark zugenommen hat, liegt u. a. an einem gestiegenen Sicherheitsbedürfnis der Gesellschaft, dem die Legislative und darauf folgend die Rechtsprechung Rechnung getragen hat.
Die Rechte des Dopers sind daher genauso wenig absolut wie all unsere Rechte (auch wenn wir es gerne hätten, daß das GG unumstößlich Gültigkeit besäße, was es ja in einiige Bereichen nicht mehr tut).
Aber nun wiederhole ich mich.
