Zitat:
Zitat von Klugschnacker
Wenn jemand einen Markennamen schützen lässt, ist dieser nur für einen bestimmten Bereich geschützt, z.B. für bestimmte Produktgattungen. Ich kann zum Beispiel keine Autos unter dem Markennamen "Mercedes" verkaufen, sehr wohl aber Hosenknöpfe. Insofern wundert es mich, dass sich die Schutzrechte von Specialized für ein Fahrrad auch auf einen Fahrradladen erstrecken.
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Hehe, Apple wollte sogar ein Café namens "Apfelkind" in Deutschland schließen lassen, weil das Logo zu ähnlich war. Und Kaffee und Kuchen hat mit Smartphones/Tablets/Macs sicher noch weniger zu tun. Juristen sind manchmal erfinderisch
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...pple-1.1784653
Aber da hat man auch gemerkt, dass das Web 2.0 bei sowas ganz hilfreich sein kann, sprich: shitstorm. Ich denke (hoffe), dass das in diesem Fall genau so endet.