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Alt 06.12.2013, 12:21   #932
Mascaman
Szenekenner
 
Registriert seit: 13.05.2011
Ort: DA
Beiträge: 65
Zitat:
Zitat von the grip Beitrag anzeigen
Lothar Weisser, ehemaliger BWTV-Präsident:
...
Eine Vermischung kommerzieller und ehrenamtlicher Tätigkeit bedeutet unvermeidlich eine Interessenkollision.
...
Hier nur ein Beispiel. Statt wie früher 10 % der Startgebühren – das wären beim Kraichgau-Triathlon mindestens 70.000 € gewesen (lt. Homepage 3.000 Einzelstarter und 200 Staffeln mit Gebühren zwischen 200-240 €) –, wurde die Gebührenordnung so
verändert, dass nur noch 1,50 € pro Starter und damit etwa 4.500 € zu zahlen sind. Da ein Teil der Gebühren für Tagespässe beim Veranstalter bleibt (warum eigentlich?), die Zahl der Nichtstartpass-Inhaber bei mindestens 20 % liegt (lt. Startliste), machte der Veranstalter per Saldo sogar noch einen Gewinn.
Das ist IMO im Kern die Interessenkollision. Selbst wenn Veranstalterabgaben in der alten Höhe ernsthaft hinterfragt werden mussten, hat dieses Ergebnis nun zweifellos sein "Geschmäkle".

Zitat:
Zitat von the grip Beitrag anzeigen
Diese Erhöhung der Startpassgebühren ist der völlig falsche Weg! Statt die Eintrittsschwelle in den Triathlonsport zu senken – wenn nicht wie etwa beim Marathon völlig zu beseitigen, was gerade im wettkampforientierten Breitensport mit seiner Vereinsferne von höchster Bedeutung ist –, wird sie laufend erhöht.
Absolut, insbesondere in Verbindung mit den starkerhöhten Tageslizenzkosten geht der Schuss vollkommenden nach hinten Los. Der Erststarter bekommt gleich ein negativ Bild vom Verband. Und dann ist es vom Verband noch explizit unerwünscht, dass ein Veranstalter auf "seinen" Anteil an der Tageslizenz verzichtet.

Zitat:
Zitat von the grip Beitrag anzeigen
Betonen möchte ich, dass es nicht um kommerzielle Veranstaltungen als solche geht. Aus eigener Erfahrung (Bodensee-Megathlon) weiß ich, dass große Events kaum mehr von Vereinen auf rein ehrenamtlicher Basis durchgeführt werden können. Die Verbände müssen mit kommerziellen Veranstaltern zusammenarbeiten – aber zu ihren Bedingungen.
Der letzte Satz ist das Problem: zu ihren Bedinigungen stellt keine Kooperation zwischen kommerziellen Veranstaltern und Verband dar, sondern ein Diktat. Aus meiner Sicht ein Grund, warum sich die beiden Seiten, Verband (als Interessensvertreter des vereinsorganisierten Sports) und kommerzielle Veranstalter so weit voneinander entfernt haben ...
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