Ohne das Verhalten des anscheinend etwas übermotivierten Ordnungshüters rechtfertigen zu wollen:
- Der Vater wurde nicht verhaftet, sondern festgenommen. Das ist ein massiver Unterschied (Verhaftung=aufgrund eines richterlichen Haftbefehls; Festnahme=temporär, z.B. zur Feststellung der Personalien).
- Die Festnahme erfolgte nicht wegen des Zu-Fuß-Abholens, sondern wohl wegen "disorderly conduct", vermutlich weil er den Anweisungen der Polizei nicht folgte.
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Viele Grüße von der Deutschen Weinstraße,
Roland
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